Beschlussvorlage - BV/12/25-086

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Barnekow beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2025/2026.

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach erfolgter Beratung im Finanzausschuss der Gemeinde Barnekow, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...