Beschlussvorlage - BV/09/25-020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt gegenüber der Vorhabenträgerin (DB InfraGo AG) die Baulast für eine neue Wegeüberführung verbindlich zu übernehmen.

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Sachverhalt

Im Zuge des Ausbaues der Bahnstrecke Schwerin-Lübeck soll die bestehende Wegeüberführung bei Quaal ersatzlos abgerissen werden. In den bisherigen Planungen wurden verschiedene Szenarien dargelegt welche auch einen Ersatzbau mit einer erheblichen Kostenbeteiligung (ca. 3,0  Mio Euro) der Gemeinde beinhalten. Diesem Vorgehen wurde bisher nicht zugestimmt. Durch das Eisenbahn-Bundesamt wurde jetzt ein Planfeststellungsbeschluss für die Bahnstrecke 1122 Lübeck-Strasburg erlassen. In dem Beschluss wird der Gemeinde die Möglichkeit eingeräumt, die Übernahme einer Baulast für eine neue Wegeüberführung der Vorhabenträgerin (DB InfraGo AG) zu erklären. Die Erklärung ist spätestens 3 Monate nach Rechtskraft des PFB abzugeben. Gemäß dem vorliegenden Beschluss bis zum 20.05.2025. Bei fristgerechter Abgabe der Erklärung durch die Gemeinde, hat die Vorhabenträgerin beim Eisenbahn-Bundesamt unter Vorlage von abgestimmten Planunterlagen mit der Gemeinde für den Ersatzbau einen Antrag auf Durchführung  eines Planänderungsverfahrens nach § 76 VwVfG zu stellen. Mit einem Planänderungsbescheid nach § 18 AEG i.V. mit § 76 VwVfG wird der Ersatzneubau Gegenstand des Planes für die ABS Lübeck-Bad Kleinen-Schwerin. Der Ersatzneubau soll ausschließlich der Personen- und Radfahrüberführung dienen. Über die Kosten des Rückbaus der vorhandenen Wegeüberführung sowie des Ersatzneubaus wird im Planfeststellungsbescheid nicht entschieden. 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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