Beschlussvorlage - BV/08/25-022

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im letzten Entwicklungsausschuss wurde protokolliert, dass der Wunsch nach einem Badesteg in Gallentin besteht. Zur weiteren Bearbeitung muss der Ausschuss in der im Anhang beigefügten Karte darstellen, wo sich der Badesteg befinden soll und in welcher Ausführung (Größe, Material, Länge). Zudem ist ebenso der gewünschte Standort des FKK-Strandes darzustellen und die dazu angedachte Hecke. Eine Kontaktaufnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde ist erfolgt. Hier kann eine Beteiligung im Zuge der Einrichtung eines FKK-Bereiches erfolgen. Vielmehr empfiehlt es sich aber die Festlegungen hinsichtlich des FKK- Bereiches sowie dessen Nutzung und der Abgrenzung zum anderen Badestrandabschnitt durch eine Satzung zu beschließen.

Im Anschluss wird durch die Verwaltung eine offizielle Anfrage an das Wasser- und Schifffahrtsamt zur Zulässigkeit der Bebauung gestellt. Außerdem kann dann die Naturschutzbehörde zur Genehmigungsfähigkeit befragt werden.

 

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Anlagen

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