Beschlussvorlage - BV/01/25-329

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2025/2026.

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Sachverhalt

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Nach erfolgter Beratung im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Dorf Mecklenburg, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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