Beschlussvorlage - BV/01/25-337

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zur Wahl von Jörg Spangenberg zum Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Dorf Mecklenburg.

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Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfe-leistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2025 (GVOBl. S. 612), in der derzeit gültigen Fassung, wählen die aktiven Mitgliederaus ihrer Mitte für 6 Jahre der Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Wahlversammlung am 15.03.2025 wurde der Kamerad Jörg Spangenberg mit der notwendigen Zweitdrittel Stimmmehrheit der anwesenden stimmberechtigten zum Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 BrSchG M-V wird der Gewählte nach der Zustimmung der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung stehen im Gemeindehaushalt zur Verfügung.

 

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Anlagen

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