Beschlussvorlage - BV/03/25-163

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten fasst den Grundsatzbeschluss, Abweichungsanträgen zu den Festsetzungen des B-Planes Nr. 1 „Am Funkturm“ und Nr. 2 „Wohngebiet Groß Stieten“ in Bezug auf die Dachform und Dachneigung sowie Einfriedungen grundsätzlich zuzustimmen, wenn die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt sind und das Gesamtgestaltungsbild erhalten bleibt

 

  1. Dachneigungen bis mind. 15° kann zugestimmt werden, wenn klar hervorgeht, dass eine Dacheindeckung mit Ziegeln gewährleistet werden kann und kein Flachdach entsteht.
  2. Einfriedungen, die nicht aus Maschendrahtzäunen in Verbindung mit lebenden Hecken bestehen. 

 

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Sachverhalt

Die Bebauungspläne 1 und 2 der Gemeinde Groß Stieten wurden im Jahr 1998 und 1999 erstellt.

Um hier auch den modernen Bauformen gerecht zu werden und Antragstellern dahingehend die Bauabsichten zu erleichtern, möchte die Gemeinde den oben genannten Abweichungen im Grunde zustimmen, wenn das gesamte Gestaltungsbild in den B-Plänen dadurch nicht gestört wird.  

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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