Beschlussvorlage - BV/09/25-028

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bobitz beschließt den Neubau von Feuerwehrhäusern in den Orten Bobitz, Groß Krankow und Beidendorf.

Reduzieren

Sachverhalt

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt Fördermittel in Höhe von 50 Mio. Euro für den Neubau und der Erweiterung von Feuerwehrhäusern im Rahmen der SBZ-Richtlinie zur Verfügung. Der Hauptteil der Mittel wird zur Förderung zum Bau von Musterfeuerwehrhäusern verwendet. Die Gemeinde Bobitz ist für Baufreiheit und den Baugrund verantwortlich. Abbrucharbeiten, Baugrundvorbereitung bzw. Verbesserung sind nicht Bestandteil der Förderung. Die AG Feuerwehr informiert wie folgt: zukünftige Standdorte: Gr. Krankow 116/12, Beidendorf 111/1 Hierbei handelt es sich um Gemeindegrundstücke im Außenbereich. Dazu ist ein B-Plan erforderlich. In Bobitz ist das Grundstück 88/5 oder 82/94 möglich. Dies sind keine Gemeindegrundstücke und es muss ein Ankauf erfolgen. Prüfung durch Amtsverwaltung. Die Feuerwehrhäuser sollen nach DIN 14092-1 gem. Anlage (Musterraumprogramm) errichtet werden. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, für diese Vorhaben Fördermittel zu beantragen. Im Haushalt 2025 wurden für die Planung/Neubau … € eingeplant. Die Umsetzung des Vorhabens setzt einen positiven Fördermittelbescheid voraus.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...