Beschlussvorlage - BV/08/25-170

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen fasst den Grundsatzbeschluss, einer 4. Änderung des B-Planes Nr. 9 „Gewerbegebiet Hoppenrade“ zuzustimmen. In einem Städtebaulichen Vertrag wird geregelt, dass die Aufwendungen und Kosten des Verfahrens durch den Vorhabenträger zu tragen sind. 

 

 

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Sachverhalt

Auf Antrag vom 14.01.2025 begehren die Vorhabenträger die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9, um in einem Teilbereich, der als Gewerbe festgesetzt ist, generationsverbundenes Wohnen zu entwickeln.

Der B-Plan ist als Mischgebiet ausgewiesen, in dem sich die gewerblichen Nutzungen und die Wohnnutzungen die Waage halten müssen.

Außer einem Hundefriseur und einem Steinmetz sind in Hoppenrade keine gewerblichen Nutzungen vorzufinden. Insofern muss geprüft werden, inwieweit eine Änderung der Art der Nutzung im B-Plan zulässig ist.

Parallel ist der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bad Kleinen zu ändern. 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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