Beschlussvorlage - BV/12/25-012

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Barnekow beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung

für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer

und Gewerbesteuer in der Gemeinde Barnekow.

Reduzieren

Sachverhalt

Um Zuweisungen zur Haushaltskonsolidierung gemäß § 27 Finanzausgleichsgesetz M-V zu beantragen, ist es erforderlich die gemeindlichen Hebesätze für die Realsteuern rückwirkend zum 01.01.2026 anzupassen.

 

Die Gemeinde Barnekow hat die Hebesätze der Realsteuern zuletzt wie folgt angepasst:

 

Grundsteuer A 365 v. H.

Grundsteuer B 295 v. H.

Gewerbesteuer 351 v. H. 

 

Um Zuweisungen gemäß § 27 FAG M-V für die Grundsteuern beantragen zu können, hat der Landkreis eine Berechnungsformel zur Ermittlung der benötigen Hebesätze für 2026 bereitgestellt. Die Berechnung ist als Anlage beigefügt.

Für die Gewerbesteuer müssen die Hebesätze so gestaltet sein, dass sie 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnitt der jeweiligen Größenklasse der Gemeinde liegen.

Grundlage bilden dann die gewogenen Durchschnittshebesätze des Jahres 2024.

Gemeindegrößenklasse unter 1.000 Einwohner:

 

Gewerbesteuerhebesatz:   aktuell 2026 gewogener Durchschnitts-  + 20                                                                                      hebesatz 2024             

351 %    361 %     381 %

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Es werden steuerliche Mehreinnahmen erzielt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...