Beschlussvorlage - BV/10/25-011
Grunddaten
- Betreff:
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Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Moidentiner Weg“ der Gemeinde Hohen Viecheln
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Liane Löhrke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bau, Verkehr, Gemeindeentwicklung und Umwelt Hohen Viecheln
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Vorberatung
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31.03.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hohen Viecheln
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Entscheidung
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12.05.2025
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Beschlussvorschlag
- Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Moidentiner Weg“ der Gemeinde Hohen Viecheln wurde seitens der Öffentlichkeit keine Anregungen vorgebracht. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft.
Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung eingegangener Stellungnahmen zum Entwurf über die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit das Ergebnis mitzuteilen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung – PlanzV) vom 18. Dez. 1990 (BGBI. I S. 58) - einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 „Moidentiner Weg“ der Gemeinde Hohen Viecheln für das im beigefügten Übersichtsplan dargestellte Gebiet innerhalb der Ortslage/Gemarkung Hohen Viecheln in nördlicher Ortsrandlage von Hohen Viecheln am Moidentiner Weg, Gemarkung Hohen Viecheln, Flur 2, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss über den Bebauungsplan ist ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Sachverhalt
Der von der Gemeindevertretung am 18.03.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 wurde in der Zeit vom 05.11.2024 bis 06.12.2024 öffentlich ausgelegt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren vom 31.10.2024 bis 06.12.2024 beteiligt.
Planungsziel ist, die privaten Verkehrsflächen als öffentliche Verkehrsflächen festzusetzen.
Im Zuge der Planänderungen werden weitere Anpassungen vorgenommen:
- Ausweisung einer Fläche zur Regenwasserableitung für eine unterirische Versickerungsanlage,
- maßliche Anpassung der Verkehrsfläche an die Ausbauplanung (Kurvenradien, Ausbauquerschnitte),
- verkehrliche Anbindung der Versickerungsanlage für Wartungs- und Unterhaltungs-maßnahmen,
- Einbeziehung vorhandener Ver- und Entsorgungsleitungen entlang des Moidentiner Weges in die öffentliche Verkehrsfläche, zur Vermeidung von Leitungsrechten auf privatem Grund,
- Korrektur der Planzeichnung aufgrund der Neuparzellierung im gesamten Geltungsbereich
Wenn die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit erfolgt ist und diese Prüfung zu keiner Änderung der Grundzüge der Planung geführt hat, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Die Abwägung ist mit der vorhergehenden Beschlussfassung erfolgt.
Gegenstand des Satzungsbeschlusses sind die Festsetzungen des Bebauungsplanes und damit seiner Inhalte in der Fassung vom 27.02.2025.
Während der öffentlichen Auslegung wurden von den Bürgern keine Hinweise oder Anregungen geäußert.
Nach § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen und gemäß § 10a Abs, 2 BauGB in den Internetauftritt des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen sowie in das einschlägige Landesportal einzustellen. Dabei ist darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan eingesehen werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten; über den Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben.
Mit der Bekanntmachung erhält der Bebauungsplan Rechtskraft.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,6 MB
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