Beschlussvorlage - BV/09/25-039

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt für den Geltungsbereich der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9 die Satzung über eine Veränderungssperre gemäß § 16 BauGB zur Sicherung der Planung.

 

  1. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Sachverhalt

 

 Das mit dem Bebauungsplan Nr. 9 ursprünglich verfolgte Ziel, eine Photovoltaik-Anlage planungsrechtlich zu ermöglichen, um Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen, wurde nie umgesetzt. Die Gemeinde verfolgt daher für den prädestinierten Standort im An-schluss an den Hauptort der Gemeinde andere städtebauliche Ziele.

Durch Zusammenlegung mit früheren Nachbargemeinden ist eine große Gemeinde entstanden ohne Zentralörtlichkeit. Deshalb beabsichtigt die Gemeinde, ein Gemeindezent-rum zu errichten. Zudem möchte die Gemeinde der örtlichen Feuerwehr ein größeres Gebäude zur Verfügung stellen und Wohngebäude errichten. Für die genannten Vorhaben stellt das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 9 eine geeignete Fläche dar. Des-halb beschloss die Gemeinde bereits 2021 die Aufstellung der Satzung über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 9.

Zur Sicherung der Planung wird nun erneut die Aufstellung einer Satzung über eine Ver-änderungssperre für den Geltungsbereich des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 9 „Photovoltaik-Anlage“ beschlossen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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