Beschlussvorlage - BV/12/25-012
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Barnekow
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kämmerei
- Bearbeiter:
- Franziska Splitter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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29.04.2025
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27.05.2025
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Bereit
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Finanzausschuss Barnekow
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Vorberatung
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20.01.2026
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Bereit
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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Bereit
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Gemeindevertretung Barnekow
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Entscheidung
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Sachverhalt
Um Zuweisungen zur Haushaltskonsolidierung gemäß § 27 Finanzausgleichsgesetz M-V zu beantragen, ist es erforderlich die gemeindlichen Hebesätze für die Realsteuern rückwirkend zum 01.01.2026 anzupassen.
Die Gemeinde Barnekow hat die Hebesätze der Realsteuern zuletzt wie folgt angepasst:
Grundsteuer A 365 v. H.
Grundsteuer B 295 v. H.
Gewerbesteuer 351 v. H.
Um Zuweisungen gemäß § 27 FAG M-V für die Grundsteuern beantragen zu können, hat der Landkreis eine Berechnungsformel zur Ermittlung der benötigen Hebesätze für 2026 bereitgestellt. Die Berechnung ist als Anlage beigefügt.
Für die Gewerbesteuer müssen die Hebesätze so gestaltet sein, dass sie 20 Hebesatzpunkte über dem gewogenen Durchschnitt der jeweiligen Größenklasse der Gemeinde liegen.
Grundlage bilden dann die gewogenen Durchschnittshebesätze des Jahres 2024.
Gemeindegrößenklasse unter 1.000 Einwohner:
Gewerbesteuerhebesatz: aktuell 2026 gewogener Durchschnitts- + 20 hebesatz 2024
351 % 361 % 381 %
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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2
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(wie Dokument)
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172,7 kB
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