Beschlussvorlage - BV/09/25-025

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt:

  1. Den Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans in der vorliegenden Fassung vom April 2025. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2025 gebilligt.
  2. Der Vorentwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 4. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben können.
  3. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplans und der Begründung einzuholen.

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 17.10.2023 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des B-Plans Nr. 17 „Agri-PV Scharfstorf“ beschlossen. Die von der Änderung betroffene Ackerfläche befindet sich in der Nähe der Ortslage Scharfstorf und südöstlich der Bundesstraße 208. Das Planungsgebiet umfasst etwa 41,6 ha Ackerfläche. Die Abgrenzung ist in der Anlage dargestellt.

Der derzeitige Flächennutzungsplan der Gemeinde Bobitz stellt die Planungsräume als Fläche für die Landwirtschaft dar. Die geplanten Nutzungen als sonstiges Sondergebiet (SO) im Sinne von § 11 Abs. 2 BauNVO lassen sich deshalb nicht aus dem derzeitigen Flächennutzungsplan entwickeln. Insofern soll zur Schaffung einer städtebaulichen Ordnung der Flächennutzungsplan der Gemeinde Bobitz angepasst werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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