Beschlussvorlage - BV/09/25-043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bobitz nimmt den Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 7 „An der Wirtschaftsstraße“ der Gemeinde Groß Stieten als Nachbargemeinde gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und hat

 

__keine Hinweise und Anregungen.

 

__folgende Hinweise und Anregungen:

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten hat in ihrer Sitzung am 23.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 „An der Wirtschaftsstraße“ sowie den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt.

Die konkreten Planungsinhalte entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die Ihnen im Internet unter

https://www.amt-dorfmecklenburg-badkleinen.de/bekanntmachungen-laut-baugesetzbuch/

 

zur Einsichtnahme und zum Download zur Verfügung stehen.

 

Die Gemeinde Bobitz wird als Behörde und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um die Bekanntgabe von Hinweisen und Anregungen gebeten.

 

Die Unterlagen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 02.06.2025 bis zum 07.07.2025 auf der Internetseite des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen und im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht und zusätzlich im Amt Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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