Beschlussvorlage - BV/01/25-356

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 22 Abs. 4a, Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Einleitung des Vergabeverfahrens für die Baumaßnahme

Neuanstrich Haus 1 des Gymnasium Dorf Mecklenburg, E.- Thälmann Str.14 inkl. Stelllung des Fassadengerüstes.

 

Die Bauleistung sollen freihändig vergeben werden. Dazu werden durch das Amt drei Fachfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % zu werten.

 

Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.

 

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Sachverhalt

Die Fassade des Hauses 1 (Haupthaus) des Gymnasiums Dorf Mecklenburg in der

Ernst-Thälmann-Straße 14 bedarf dringend einer Grünalgenentfernung und eines

Neuanstriches. Die Schulleitung ist ebenfalls mit diesem Wunsch an die Gemeinde

herangetreten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Mittel dafür stehen im Haushalt 2025 vorbehaltlich dessen Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Verfügung.

 

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