Beschlussvorlage - BV/03/25-171

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeinde Groß Stieten fasst den Grundsatzbeschluss, die in der Anlage dargestellten Flächen als Ausgleichsflächen als Lösung der Eingriffsregelung vorzuhalten. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Hintergrund:

Eingriffe in die Natur und Landschaft, welche durch Bauvorhaben verursacht werden, müssen ökologisch ausgeglichen werden. Grundidee ist ein generelles Verschlechterungsverbot für die Natur und Landschaft.

 

Nach § 15 (2) BNatSchG ist ein Eingriff in Natur und Landschaft kompensiert, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger oder gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neugestaltet ist.

 

Hierzu sollen die in der Anlage dargestellten Flächen für Bauvorhaben in der Gemeinde zur Verfügung stehen.

Die geplanten Ausgleichsmaßnahmen werden im Zuge der jeweiligen Planung mit den entsprechenden Landschaftsplanungsbüros beraten und im B-Plan erfasst und festgesetzt.

 

Im Ergebnis dienen die Ausgleichsmaßnahmen der Gemeinde Groß Stieten und tragen zum Gesamterscheinungsbild bei.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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