Beschlussvorlage - BV/01/25-361
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung des Vergabeverfahrens im Rahmen der Baumaßnahme "Neubau Feuerwehrgerätehaus Dorf Mecklenburg".
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anja Albrecht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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17.06.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt:
1. gemäß § 22 Abs. 4a (KV M-V) die Übertragung der Befugnis auf den Haupt- und Finanzausschuss, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot bei den kommenden Ausschreibungen für die anstehenden Bauleistungen der Maßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dorf Mecklenburg“ zu erteilen.
Aufgrund der aktuellen Schwellenwerte muss eine EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren durchgeführt werden. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % zu werten. Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.
Die Gemeindevertretung ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.
oder
2. gemäß § 22 Abs. 4a (KV M-V) die Einleitung der Vergabeverfahren für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Dorf Mecklenburg. Die vom Planungsbüro erarbeiteten Leistungsverzeichnisse sind für das Vergabeverfahren zu verwenden.
Aufgrund der aktuellen Schwellenwerte muss eine EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren durchgeführt werden. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % zu werten. Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.
Die Gemeindevertretung ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.
Sachverhalt
Beschlussvorschlag Punkt 1 wurde aufgrund des Antrages durch den Gemeindevertreter Herr Torsten Tribukeit in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.02.2025 erstellt.
Beschlussvorschlag Punkt 2 Hinweis der Verwaltung - gemäß § 22 Abs. 4a (KV M-V) ist nur die Einleitung und Ausgestaltung eines Vergabeverfahrens durch die Gemeindevertretung vorgesehen.
Die Ausführungsplanung für das Bauvorhaben in der Gemeinde Dorf Mecklenburg ist abgeschlossen und wurde mit allen relevanten Entscheidungsträgern abgestimmt (siehe Beschlussvorlage VO/GV01/2020-1762 vom 13.10.2020).
Gemäß § 22 Abs. 4a der Kommunalverfassung M-V obliegt der Gemeindevertretung die Entscheidung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Die Einleitung des Vergabeverfahrens kam im Rahmen der Beschlussvorlage BV/01/25-302 in der Gemeindevertretung vom 25.02.2025 nicht zu Stande.
Diese Befugnis zur Einleitung und Ausgestaltung kann auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen werden. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Abs. 3 Satz 3 KV M-V.
Die derzeitige Hauptsatzung der Gemeinde Dorf Mecklenburg legt zu dem im § 5 Nr. 6 fest, dass der Haupt- und Finanzausschuss über die Vergabe von Aufträgen nach VOL und VOB innerhalb einer Wertgrenze von 10.000 Euro bis 25.000 Euro entscheidet. Angesichts der hohen Kosten einzelner Bauaufträge im aktuellen Vorhaben ist ggf. eine Änderung der Hauptsatzung (Anpassung dieser Wertgrenzen) erforderlich.
Zusätzlich ist zu beachten, dass bei EU-weiten Vergaben die Bindefrist für Zuschläge gemäß VOB/A auf 60 Kalendertage festgelegt ist und nur in begründeten Fällen verlängert werden kann. Die Zuschlagserteilung muss daher innerhalb dieser Frist nach Ende der Angebotsfrist erfolgen.
Der gefasste Beschluss aus der Gemeindevertretung vom 25.02.2025 würde die Bezuschlagung in der vorgegebenen Frist erschweren.
Hinweis der Verwaltung:
Die Verwaltung arbeitet stets und ständig wirtschaftlich und im Interesse der Gemeinde. Dies umfasst die effiziente Nutzung von Ressourcen, die Förderung nachhaltiger Projekte und die Gewährleistung transparenter Prozesse.
Über die Entscheidungen über die Bezuschlagungen wird die Gemeinde in Form von Informationsvorlagen unterrichtet.
Finanz. Auswirkung
Für die Baumaßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ in Dorf Mecklenburg wurde wie folgt im Haushalt 2025/26 geplant:
- 2.752.500 € werden als HHR aus dem Jahr 2024 übernommen
- 3.500.000 € werden für 2025 geplant
- 2.000.000 € werden für 2026 geplant
Gesamt: ca. 8.900.000 €
Förderung 1.000.000 € wird in 2025 erwartet (57300/0960017).
Es liegt ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.000.000,00 EUR vor.
Es wurde gemäß Kostenschätzung Baukosten in Höhe von 4.958.928,41 EUR und Baunebenkosten in Höhe von 964.023,07 EUR geplant. Im Zuge der Durchführung der Bauleistung Los 01 – Tiefbauarbeiten erhöhte sich die Kosten für die Bauleistungen auf 6.933.270,50 EUR. Somit belaufen sich die Gesamtkosten derzeit auf eine Höhe von 7.897.293,57 EUR.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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41,8 kB
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2
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41,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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341,3 kB
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