Beschlussvorlage - BV/09/25-044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt gemäß § 48 der Kommunalverfassung M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Bobitz hatte für die Jahre 2024 und 2025 einen Doppelhaushalt beschlossen. Diverse Änderungen für das Jahr 2025 machen nun die Beschlussfassung zum 1. Nachtragshaushalt notwendig. Vor allem durch die Neufestsetzung der Amts- und Kreisumlage, die Erhöhung des Kinderförderungsgesetz (KiföG M-V), die Unterhaltung der Baumpflegearbeiten und mehrerer kleiner Anpassungen im Energie- und Personalkostenbereich, ist ein Nachtragshaushalt unabdingbar.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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