Beschlussvorlage - BV/09/25-045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt gemäß § 43 Abs. 8 S. 1 und 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg - Vorpommern das Fortbestehen des Haushaltssicherungskonzeptes zum Haushalt 2025.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 43 Abs. 8 S. 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg - Vorpommern wird das Haushaltssicherungskonzept von der Gemeindevertretung beschlossen. Laut § 43 Abs. 8 S. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg - Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept mindestens jährlich fortzuschreiben, wenn es über den Konsolidierungszeitraum besteht. Die Gemeindevertretung Bobitz hat den Doppelhaushalt und das Haushaltssicherungskonzept für die Jahre 2024 und 2025 am 19.03.2024 beschlossen. Das Haushaltssicherungskonzept wird für das Jahr 2025 bestätigt. 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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