Beschlussvorlage - BV/09/25-053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt für die zu errichtende Bahnüberführung bei Quaal die in der Anlage beigefügte Widmungsverfügung zu erlassen.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Im Zuge des Ausbaues der Bahnstrecke Lübeck – Schwerin wird die bestehende Überführung (Brücke) bei Quaal komplett abgerissen. Der Abriss erfolgt durch die DB InfraGO AG als Vorhabenträgerin des Bauvorhabens. Um auch zukünftig eine Verbindung zwischen den Ortsteilen Tressow (Quaal) und Groß Krankow zu gewährleisten, hat sich die Gemeinde Bobitz entschieden, die Baulast für eine neue Wegeüberführung als Fußgängerüberführung verpflichtend zu übernehmen. Dieses Begehren wurde der Vorhabenträgerin fristgerecht mitgeteilt.

Um die entsprechenden Planungen und Planunterlagen für die zu errichtende Überführung zu erstellen, ist es notwendig, eine entsprechende Widmungsverfügung für den späteren Ersatzbau zu erlassen. Die Vorhabenträgerin wird die Planunterlagen der Gemeinde Bobitz zur Einsicht und Abstimmung rechtzeitig zur Verfügung stellen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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