Beschlussvorlage - BV/09/25-058

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz erteilt ihr Einvernehmen zur Errichtung einer Löschwasserzisterne zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung in Bobitz, Schulweg (Gemarkung Bobitz, Flur 1, Fls 23/6). Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 69 Abs. 1 S. 1 LBauO entfällt die Beteiligung der Gemeinde, wenn die Gemeinde oder die jeweilige Stelle dem Bauantrag bereits vor Einleitung des Baugenehmigungsverfahrens zugestimmt hat. Eine erneute Beteiligung des Landkreises erfolgt insofern nach Erteilung des Einvernehmens nicht.

 

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich zulässig als privilegiertes Bauvorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 S.  1 Nr. 3 BauGB.

 

Siehe Einvernehmen zum Bauvorhaben Löschwasserzisterne Schulweg

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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