Beschlussvorlage - BV/01/25-384

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V, die Festsetzung des Jahresabschlusses 2023.

Im Haushaltsjahr 2023 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.

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Anlagen

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