Beschlussvorlage - BV/08/25-047

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Kleinen beschließt aufgrund des § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V, die Festsetzung des Jahresabschlusses 2023.

Im Haushaltsjahr 2023 aufgetretene Haushaltsüberschreitungen gelten als genehmigt.

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Sachverhalt

Hinweis:

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes, der am 17.07.2025 tagt, wird den Jahresabschluss der Gemeinde Bad Kleinen 2023 überprüfen. Im Anschluss wird der Jahresabschluss 2023 mit allen Anlagen nachgereicht.

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Anlagen

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