Beschlussvorlage - BV/08/25-053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt gemäß § 22 Abs. 4a Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Einleitung des Vergabeverfahrens zur Beschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung für die FF Bad Kleinen.

 

Die Beschaffung der Dienst- und Schutzbekleidung soll in der Verhandlungsvergabe nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ausgeschrieben werden.

Dazu werden durch das Amt 3 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

Als Zuschlagskriterium sind die qualitativen Kriterien wie Material, Verarbeitung, Funktionalität, Ergonomie und die Sicherheit zu werten.

 

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Sachverhalt

Neue Dienst- und Schutzkleidung für die Feuerwehr muss beschafft werden, um den Schutz der Einsatzkräfte vor den Gefahren bei Bränden und anderen Einsätzen zu gewährleisten.

Die Schutzkleidung wird bei Einsätzen stark beansprucht und kann mit der Zeit beschädigt oder abgenutzt werden, so dass ein Ersatz notwendig wird. 

 

Die Beschaffung neuer Dienst- und Schutzkleidung ist somit eine Investition in die Sicherheit der Feuerwehrleute und trägt dazu bei, dass sie ihre Aufgaben effektiv und sicher erfüllen können.

 

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Finanz. Auswirkung

Mittel für die Beschaffung von Dienst- und Schutzbekleidung stehen im Haushalt 2025 in Höhe von 30.000,00 € zur Verfügung

Konto: 08/12605-5615000.

 

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