Beschlussvorlage - BV/01/25-400
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung des Vergabeverfahrens im Rahmen der Baumaßnahme "Neubau Feuerwehrgerätehaus Dorf Mecklenburg".
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Anja Albrecht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg
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Entscheidung
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22.07.2025
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt gemäß § 22 Abs. 4a (KV M-V) die Einleitung der Vergabeverfahren für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Dorf Mecklenburg.
Aufgrund der aktuellen Schwellenwerte muss eine EU-weite Ausschreibung im offenen Verfahren durchgeführt werden. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % zu werten. Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.
Die Gemeindevertretung ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.
Sachverhalt
Die Ausführungsplanung für das Bauvorhaben in der Gemeinde Dorf Mecklenburg ist abgeschlossen und wurde mit allen relevanten Entscheidungsträgern abgestimmt (siehe Beschlussvorlage VO/GV01/2020-1762 vom 13.10.2020).
Gemäß § 22 Abs. 4a der Kommunalverfassung M-V obliegt der Gemeindevertretung die Entscheidung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Nur die Befugnis der Einleitung und Ausgestaltung des Vergabeverfahrens kann auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen werden.
Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 KV M-V.
Finanz. Auswirkung
Für die Baumaßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus“ in Dorf Mecklenburg wurde wie folgt im Haushalt 2025/26 geplant:
- 2.752.500 € werden als HHR aus dem Jahr 2024 übernommen
- 3.500.000 € werden für 2025 geplant
- 2.000.000 € werden für 2026 geplant
Gesamt: ca. 8.900.000 €
Förderung 1.000.000 € wird in 2025 erwartet (57300/0960017).
Es liegt ein Zuwendungsbescheid in Höhe von 1.000.000,00 EUR vor.
Es wurde gemäß Kostenschätzung Baukosten in Höhe von 4.958.928,41 EUR und Baunebenkosten in Höhe von 964.023,07 EUR geplant. Im Zuge der Durchführung der Bauleistung Los 01 – Tiefbauarbeiten erhöhte sich die Kosten für die Bauleistungen auf 6.933.270,50 EUR. Somit belaufen sich die Gesamtkosten derzeit auf eine Höhe von 7.897.293,57 EUR
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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