Beschlussvorlage - BV/01/25-401

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt die Aufhebung des gefassten

Beschlusses BV/01/25-361 "Beratung und Beschlussfassung zur Einleitung des Vergabeverfahrens im Rahmen der Baumaßnahme "Neubau Feuerwehrgerätehaus Dorf Mecklenburg" vom 17.06.2025.

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung hatte in der Gemeindevertretersitzung am 17.06.2025 gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V die Übertragung der Befugnis auf den Haupt- und Finanzausschuss beschlossen,  bei kommenden Ausschreibungen für die anstehenden Bauleistungen der Maßnahme „Neubau Feuerwehrgerätehaus Dorf Mecklenburg“ den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

 

Gemäß § 22 Abs. 4a der Kommunalverfassung M-V obliegt der Gemeindevertretung die Entscheidung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren, soweit es sich nicht um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Nur die Befugnis der Einleitung und die Ausgestaltung des Vergabeverfahrens kann auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen werden. Die Entscheidung über die Erteilung des Zuschlages ist in der Regel ein Geschäft der laufenden Verwaltung im Sinne des § 38 Absatz 3 Satz 3 KV M-V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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