Beschlussvorlage - BV/09/25-064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die straßenbegleitende Teilfläche aus Flurstück 59, Flur 1, Saunstorf, analog der Gebäudeanordnung auf Flurstück 50/1. Ziel der Planung ist die Errichtung von max. 3 Einfamilienhäusern in der Gemeinde Bobitz, Ortsteil Saunstorf.

 

 

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Sachverhalt

Der Eigentümer des Flurstückes 59 der Gemarkung Saunstorf regt die Überplanung des Flurstückes an. Ziel der Planung ist, die Errichtung von Wohnraum (max. 3 Einfamilienhäuser).

 

Das Grundstück liegt am westlichen Ortsrand von Saunstorf, direkt an der Alten Dorfstraße und grenzt an die bestehende Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Es handelt sich um eine städtebauliche, nachvollziehbare Abrundung der Ortslage, die eine angemessene Entwicklung in Anlehnung an die vorhandene Struktur darstellen würde.

 

Aufgabe der Gemeinde wird es sein, Nachweise zu erbringen, dass es keine Potentiale der Innenentwicklung in der Gemeinde gibt und dies begründen.

Außerdem wird bei Planungen nach dem Grundsatz der Entwicklung der Ortsteile argumentiert. Insofern muss sich die Gemeinde in diesem Fall auch damit auseinandersetzen – also warum hier der Ortsteil Saunstorf weiterentwickelt wird und nicht das Grundzentrum Bobitz.

 

Die Planungs- und Verfahrenskosten werden durch den Antragsteller übernommen (Kostenübernahmevertrag gem. § 11 Abs. 1 Nr. BauGB - städtebaulicher Vertrag).

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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