Beschlussvorlage - BV/09/25-075

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt gemäß § 22 Absatz 4 a, Satz 1, der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) die Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Durchführung der jährlichen Glasreinigung in den kommunalen Einrichtungen der Gemeinde.

Die Glasreinigung soll im Wege der Verhandlungsvergabe nach der UVgO ausgeschrieben werden. Hierbei werden drei Fachfirmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100 % zu werten.

 

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Sachverhalt

Im Rahmen ihrer Zusammenkunft am 24.07.2025 wurde durch die Gemeindevertretung beschlossen, dass zum 01.01.2026 eigenes Reinigungspersonal für die kommunalen Einrichtungen eingestellt werden soll. Auf der Grundlage dieses Beschlusses wurden alle bestehenden Reinigungsverträge fristgemäß zum 31.12.2025 gekündigt. Die 2 x im Jahr vorzunehmende Glasreinigung kann auf Grund der Anzahl und Größe der Fenster- und Rahmenflächen nicht durch die vorgesehenen Reinigungskräfte geleistet werden. Hierzu ist ein Leistungsverzeichnis zu erarbeiten. Als Anlage ist ein Entwurf der Leistungsbeschreibung mit dazugehörigem Leistungsverzeichnis und Erläuterungen beigefügt. Die im Leistungsverzeichnis fehlenden zu reinigenden Flächengrößen werden urlaubsbedingt noch nacherfasst.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Aufwendungen in Höhe von gesamt ca. 8.500 € (Kostenschätzung) sind im Haushalt 2026 zu den einzelnen Objekten detailliert zu planen.

 

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Anlagen

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