Beschlussvorlage - BV/01/25-409

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt die Reparatur von Straßenschäden

     Zwischen der B 106 und Moidentin.

2.  Gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V beschließt die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg die

     Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Reparatur von Straßenschäden zwischen der

     B 106 und Moidentin.

     Die Ausschreibung für die Bauleistungen wird beschränkt ausgeschrieben. Hierbei

     Werden 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.

     Als Zuschlagskriterium ist der Preis mit 100% zu werten.

     Auf die Berücksichtigung sozialer und nachhaltiger Kriterien wird verzichtet.

     Die Gemeindevertretung wird über die getroffene Entscheidung unterrichtet.                                                             

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Sachverhalt

Im Zuge von Begehungen und Hinweisen aus der Bevölkerung wurde festgestellt, dass zwischen der B 106 und Moidentin die Straße teilweise stark beschädigt ist und somit den verkehrsrechtlichen Anforderungen nicht mehr entspricht. Es besteht Reparaturbedarf zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Teilnehmer.

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Finanz. Auswirkung

Ca. 23000€

Die Mittel für die Reparaturmaßnahme werden aus dem Konto 52338 und Produktnr. 54100 Reparatur und Unterhaltung genommen.

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Anlagen

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