Beschlussvorlage - BV/09/25-082

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt die vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Bobitz.     

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Sachverhalt

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.12.2024 wurde aufgrund der Änderungen der Kommunalverfassung M-V eine neue Hauptsatzung beschlossen. Nach Einreichung bei der Rechtsaufsicht stellte diese Rechtsverletzungen fest. Zusätzlich erfolgte eine weitere Änderung der Kommunalverfassung M-V. Die Hauptsatzung wurde dahingehend geändert. In die nun vorliegende Hauptsatzung wurden alle Änderungen und Hinweise der Rechtsaufsicht aufgenommen.

Die Regelungen der Hauptsatzung treten mit der Bekanntmachung in Kraft. Eine Ausnahme gibt es für die Regelungen zum § 9 Entschädigungen. Diese treten bereits ab 17.12.2024 in Kraft. Die Änderungen in der Hauptsatzung zur vorhergehenden gültigen Hauptsatzung sind in der Anlage in der Änderungsdokumentation ersichtlich. Veränderungen die in die vorliegende Hauptsatzung aufgenommen wurden sind in rot dargestellt, zu entfernende Wörter und Textpassagen sind gestrichen. Der in schwarz dargestellte Text entspricht dem Beschlusstext aus der Hauptsatzung vom 17.12.2024 und hat sich nicht verändert

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel zur Zahlung und Erhöhung der Aufwandsentschädigung sind im Haushalt enthalten.      

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Anlagen

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