Beschlussvorlage - BV/08/25-059

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Bad Kleinen nimmt den Vorentwurf der 2. Änderung des Bereiches 1 des Bebauungsplanes Nr. 3 „Wohn- und Mischgebiet“ im Rahmen der Beteiligung der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und hat

 

_keine Hinweise und Anregungen.

 

_folgende Hinweise und Anregungen. 

 

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz hat in ihrer Sitzung am 01.07.2025 den Vorentwurf der 2. Änderung des Bereiches 1 des Bebauungsplanes Nr. 3 “Wohn- und Mischgebiet“ der Gemeinde Bobitz jeweils mit der dazugehörigen Begründung gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt.

 

Die 2. Änderung des Bereiches 1 des Bebauungsplanes Nr. 3 wird erforderlich, um ein bereits errichtetes und in Nutzung genommenes Gebäude (Wohnhaus mit 2 Wohneinheiten) innerhalb der dafür zulässigen Baugrenzen im Nachgang bauordnungsrechtlich zu legitimieren.

 

Wir bitten Sie als Behörde und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Abgabe einer Stellungnahme

 

bis spätestens zum 08.09.2025.

 

Bitte senden Sie Ihre Stellungnahmen vorzugsweise elektronisch an l.loehrke@amt-dm-bk.de bzw. schriftlich an das Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen für die Gemeinde Bobitz, Bauamt, Am Wehberg 17, 23972 Dorf Mecklenburg. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme Ihrerseits vorliegen, geht die Gemeinde davon aus, dass Ihre Belange nicht betroffen sind bzw. Anregungen nicht bestehen.

 

Gleichzeitig möchten wir Sie darüber informieren, dass die Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 28.07.2025 bis zum 08.09.2025 auf der Internetseite des Amtes Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen und im zentralen Bau- und Planungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht werden und zusätzlich im Amt Dorf Mecklenburg – Bad Kleinen öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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