Beschlussvorlage - BV/08/25-073

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen.    

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Sachverhalt

Als Folge der Änderungen der Kommunalverfassung musste die Hauptsatzung neu gefasst werden. Nachdem die Gemeindevertretung bereits am 18.12.2024 eine neue Hauptsatzung beschlossen hatte, machte die Rechtsaufsicht des Landkreises Rechtsverletzungen geltend. Zusätzlich erfolgte in der KV eine Änderung hinsichtlich der Ortsteile. In die nun vorliegende Hauptsatzung wurden alle Änderungen und Hinweise der Rechtsaufsicht aufgenommen.

Die Regelungen der Hauptsatzung treten mit der Bekanntmachung in Kraft. Eine Ausnahme gibt es für die Regelungen zum § 9 Entschädigungen. Diese treten bereits ab 01.07.2025 in Kraft. Die Änderungen in der Hauptsatzung zur vorhergehenden gültigen Hauptsatzung sind in der Anlage in der Änderungsdokumentation ersichtlich. Veränderungen die in die vorliegende Hauptsatzung aufgenommen wurden sind in rot dargestellt, zu entfernende Wörter und Textpassagen sind gestrichen. Der in schwarz dargestellte Text entspricht dem Beschlusstext aus der Hauptsatzung vom 18.12.2024 und hat sich nicht verändert. 

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Finanz. Auswirkung

 Die finanziellen Mittel zur Zahlung und Erhöhung der Aufwandsentschädigung sind im Haushalt enthalten.         

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Anlagen

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