Beschlussvorlage - BV/04/25-156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Metelsdorf beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V die Annahme folgender Spende:

 

Autohaus Wienecke GmbH Wismar, am 18.07.2025 = 400,00 € Geldspende für die Gemeinde Metelsdorf zur freien kulturellen Verwendung

 

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen.

Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben, das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Bei Beträgen über 100 € entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen, im Sinne von § 44 KV M- V.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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