Beschlussvorlage - BV/03/25-182

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt die Aktualisierung des im Dezember 2020

erstellten Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Groß Stieten.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG) hat die Gemeinde eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen.

Die Erstellung eines solchen Planes ist zudem erforderlich, da vom Landkreis NWM- FD Bevölkerungsschutz – nur noch Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer an Gemeinden mit beschlossenem Brandschutzbedarfsplan ausgereicht werden.

Ein beschlossener Brandschutzbedarfsplan liegt bisher nicht vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt sind insgesamt 10.000,00 € eingeplant.

Konto: 1203/126055625900

 

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