Beschlussvorlage - BV/03/25-195
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinde Groß Stieten 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Liane Löhrke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Groß Stieten
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Vorberatung
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26.11.2025
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Erledigt
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Gemeindevertretung Groß Stieten
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Entscheidung
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17.12.2025
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Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Stieten hat die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
- Die Gemeindevertretung Groß Stieten beschließt die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung. Die Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. (s. Anlage)
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen.
Anlage:
2. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Abwägung, Bearbeitungsstand vom 05.11.2025.
Sachverhalt
Begründung:
Die vorliegende 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 „An der Wirtschaftsstraße“ notwendig. Zielsetzung ist die Schaffung einer gemischten Nutzung nördlich der Wirtschaftsstraße und östlich der B 106 (An der Chaussee) auf der Fläche der ehemaligen Wohnungsgärten in Groß Stieten.
Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 23.04.2025 von der Gemeindevertretung gebilligt und die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Zeitraum Ende Mai bis Anfang Juli 2025 durchgeführt. Die vorliegenden Stellungnahmen wurden in die Abwägungstabelle eingestellt.
Von Seiten der Öffentlichkeit sowie der Nachbargemeinden wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Folgende Hinweise der Behörden wurden in die Planung aufgenommen:
- Aus landesplanerischer Sicht wurde mitgeteilt, dass das Vorhaben mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist.
- Die Zweckbestimmung für das Sondergebiet wird von „Tierhaltung“ konkretisiert in „Tierhaltung mit Wohnen und Beherbergung“.
Wasserrechtliche Belange aufgrund der Lage innerhalb der Trinkwasserschutzzone IIIB stehen der Ausweisung der gewerblichen Bauflächen nicht entgegen. Mit dem wasserrechtlichen Bescheid wurde die Befreiung von Verboten und Nutzungsbeschränkungen der Festlegungen der Anlage 3 Ziffer 6.2 der Wasserschutzgebietsverordnung (WSGVO) Dorf Mecklenburg für die Ausweisung des Bebauungsplanes Nr. 7 der Gemeinde Groß Stieten erteilt.
Für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes kann der abschließende Beschlussgefasst werden.
Nach dem Feststellungsbeschluss ist die 2. Änderung beim Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung einzureichen. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Der Beschluss dokumentiert den Willen der Gemeinde und die Zustimmung zur Planung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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912,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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