Beschlussvorlage - BV/09/25-110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, die Erstellung eines Löschwasserkonzeptes für die Gemeinde Bobitz.

 

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Sachverhalt

Die Gemeinden haben gemäß § 2  Abs.1 BrSchG M-V als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technischen Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Dazu zählt auch die Sicherstellung der Löschwasserversorgung. Daher ist die Erstellung eines Löschwasserkonzeptes notwendig.

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt sind für die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes und für das Löschwasserkonzept insgesamt 10.000,00 € eingeplant.

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