Beschlussvorlage - BV/09/25-109

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt die Fortschreibung des im Dezember 2020 beschlossenen Brandschutzbedarfsplanes für die Gemeinde Bobitz.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 2 Abs. 1  des  Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes M-V (BrSchG)  haben die Gemeinden als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Sie haben dazu insbesondere eine Brandschutzbedarfsplanung zu erstellen und mit den amtsangehörigen sowie angrenzenden Gemeinden abzustimmen. Sie haben weiterhin die Aufgabe eine der Brandschutzbedarfsplanung entsprechende leistungsfähige öffentliche Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Gemäß § 8 der Feuerwehrorganisationsverordnung- FwOV M-V sind die Brandschutzbedarfspläne regelmäßig, mindestens jedoch alle 5 Jahre zu aktualisieren.

Die Fortschreibung des Planes ist zudem erforderlich, da vom Landkreis NWM FD Bevölkerungsschutz- nur noch Zuweisungen aus der Feuerschutzsteuer an Gemeinden mit beschlossenem Brandschutzbedarfsplan ausgereicht werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt 2026 sind insgesamt 10.000,00 € eingeplant.

 

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