Beschlussvorlage - BV/01/25-449

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg beschließt, mittels eines Interessenbekundungsverfahrens im neu aufgelegten Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ folgende Maßnahmen zur Sanierung mit 75 %-iger Förderung zu beantragen.

  • Sanierung zweier Trennvorhanganlage in MZH                 (Kosten ca.20.500,00 Euro)
  • Sanierung Volleyballplatz am Stadion                                (Kosten ca.42.000,00 Euro)
  • Sanierung Weitsprunganlage im Stadion                           (Kosten ca.35.000,00 Euro)
  • Sanierung Kugelstoßanlage im Stadion                             (Kosten ca.35.000,00 Euro)
  • Sanierung Aschenbahn des Stadions als Tartanbahn      (Kosten ca.153.000,00 Euro)
  • Sanierung Sportbereich im Gebäude „Am Mühlengrund“  (Kosten nicht bekannt)

 

(nichtzutreffendes bitte streichen)

 

Zur Realisierung dieser Maßnahmen sind den Nachtragshaushalt 2026 ein Betrag von …………… Euro und/oder in den Haushalt 2027 ein Betrag ein Betrag von ……………. Euro bereitzustellen.

 

 

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Sachverhalt

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat am 17.10.2025 einen Projektaufruf für das neue Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ veröffentlicht.

Das neue Förderprogramm des Bundes stellt Fördermittel zur Modernisierung und die Sanierung von Sportanlagen des Breitensports und Amateurfußballs in ganz Deutschland bereit.

Ab dem 10. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 können Interessensbekundungen von Kommunen eingereicht werden. In diesem müssen die Gemeinden per GV-Beschluss Ihr Interesse für konkrete Maßnahmen bekunden und dessen gesicherte Finanzierung beschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage ( RUBIKON  rot) beteiligt sich der Bund  bis zu 75 % an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Der Eigenanteil beträgt entsprechend 25 %.

 

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Anlagen

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