Beschlussvorlage - BV/08/25-103

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt die vorliegende Hauptsatzung der Gemeinde Bad Kleinen.    

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Sachverhalt

 

In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.09.2025 wurde aufgrund der Änderungen der Kommunalverfassung M-V eine neue Hauptsatzung beschlossen. Nach Einreichung bei der Rechtsaufsicht stellte diese Rechtsverletzungen fest. Demnach darf die beschlossene Hauptsatzung vom 24.09.2025 nicht ausgefertigt und veröffentlicht werden. In die nun vorliegende Hauptsatzung wurden alle Änderungen und Hinweise der Rechtsaufsicht aufgenommen. Nach Beschluss der überarbeiteten Hauptsatzung und der erneuten Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde beginnt das qualifizierte Anzeigeverfahren erneut zu laufen.

Die Regelungen der Hauptsatzung treten mit der Bekanntmachung in Kraft. Eine Ausnahme gibt es für die Regelungen zum § 9 Entschädigungen. Diese treten bereits ab 01.07.2025 in Kraft. Die Änderungen in der Hauptsatzung zur beschlossenen Hauptsatzung vom 24.09.2025 sind in der Anlage in der Änderungsdokumentation ersichtlich. Veränderungen die in die vorliegende Hauptsatzung aufgenommen wurden sind in rot dargestellt, zu entfernende Wörter und Textpassagen sind gestrichen. Der in schwarz dargestellte Text entspricht dem Beschlusstext aus der Hauptsatzung vom ´24.09.2025 und hat sich nicht verändert.

 

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Finanz. Auswirkung

 Die finanziellen Mittel zur Zahlung und Erhöhung der Aufwandsentschädigung sind im Haushalt enthalten.         

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Anlagen

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