Beschlussvorlage - BV/09/25-114
Grunddaten
- Betreff:
-
Interessenbekundung für ein Baugrundstück für den Neubau der Amtsverwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Juliane Triebke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
|
Vorberatung
|
|
|
|
04.02.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Bobitz
|
Entscheidung
|
|
|
|
24.02.2026
|
Sachverhalt
Im Verwaltungsausschuss am 09.12.2025 wurde beraten, dass für die optimale Grundstückssuche für den Neubau der Amtsverwaltung folgende Punkte zur Grundstücksbeschreibung in den jeweiligen Bauausschüssen der Gemeinden des Amtes beraten werden und im Anschluss dem Verwaltungsausschuss zur weiteren Beratung vorgestellt werden:
- Das Grundstück sollte im Eigentum einer Gemeinde des Amtsbereiches sein und im Amtsbereich liegen.
- Das Grundstück sollte im Sinne des Baurechtes bebaubar sein und sollte bestenfalls bereits Baurecht besitzen.
- Das Grundstück sollte bestenfalls erschlossen sein, das bedeutet, dass Anschlussmedien wie Wasser, Abwasser, Regenwasser, Strom, Datenausbau und eine verkehrliche Anbindung vorhanden und/oder in mindestens 50m Entfernung zum Grundstück bereitgestellt sein müssen.
- Das Grundstück muss verkehrlich so erschlossen sein, dass täglich 60 Mitarbeiter zzgl. etwa 30 Besucher das Verwaltungsgebäude aufsuchen können. Wünschenswert ist in zumutbarer Entfernung ein Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz in Form von Anbindungen an Bus- und/oder Bahnverbindungen, die mehrfach am Tag verkehren.
- Die Versorgung des Grundstückes mit einem Stromanschluss muss ausreichend groß dimensioniert sein, um Ladetechniken im und um das Verwaltungsgebäude installieren und versorgen zu können. Es ist davon auszugehen, dass jeder 4. Stellplatz mit Ladefunktion ausgestattet werden muss.
- Die Lage des Baugrundstückes sollte einen repräsentativen Charakter verfolgen, so dass Nutzungen wie bspw. das Standesamt oder der Sitzungssaal in einem angemessenen Umfeld integriert werden können. Hierbei ist auf Blickrichtungen in die Umgebung und Ruhezonen zu achten.
- Die Grundstücksgröße muss ein Verwaltungsgebäude mit einer Grundfläche von ca. 1.000 m2 und einer zugehörigen Verkehrsfläche von ca. 1.500 m2 und einer Grünfläche von ca. 500 m2 aufnehmen können. In Summe sollte die Grundstücksgröße zwischen 3.000 m2 und 3.500 m2 betragen.
Hinweis der Verwaltung zu möglichen Flurstücken:
Ideen zu in Frage kommenden Flurstücken bezüglich der Grundstückseigentumsverhältnisse können im Vorfeld der Sitzung mit dem Bauamt/Abteilung Liegenschaften beraten werden.
