Beschlussvorlage - BV/08/26-002

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bad Kleinen beschließt aufgrund der §§ 45 ff. der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg – Vorpommern, hat die Gemeinde jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Nach erfolgter Beratung im Finanzausschuss der Gemeinde Bad Kleinen, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Vorgabe des Budgets für das Haushaltsjahr 2026.

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Anlagen

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