Beschlussvorlage - BV/01/26-476

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg beschließt, dass die Zuwendung aus dem Vereinsvermögen eines verbotenen Vereins, ausschließlich für die Jugendarbeit genutzt werden soll.

Folgende Anschaffungen sollen getätigt werden:  

  • mobile Tischtennisplatte
  • Werkzeug für eine Werkstatt

 

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Sachverhalt

Die Gemeinde Dorf Mecklenburg erhält von dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V eine Zuwendung aus dem Vereinsvermögen eines verbotenen Vereins. Die Mittel sind gemäß § 13 Abs. 4 Vereinsgesetz ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zur verwenden. In diesem Fall betrifft es den Jugendclub.

Mit Datum vom 27.02.2026 ist ein Antrag vom Gemeindewehrführer Dorf Mecklenburg eingegangen zur Beschaffung eines Jugendfeuerwehrzeltes(siehe Anlage).

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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