Beschlussvorlage - BV/01/26-495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung erteilt die Zustimmung zur Wahl von Jan Brunokowski zum stellvertretenden Gemeindewehrführer der Gemeindefeuerwehr Dorf Mecklenburg.

 

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Sachverhalt

Gemäß § 12 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfe-leistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.12.2015 (GVOBL. S. 612), in der derzeit gültigen Fassung, wählen die aktiven Mitglieder aus ihrer Mitte für 6 Jahre den Gemeindewehrführer und seinen Stellvertreter.

Bei der Wahlversammlung am 21.02.2026 wurde der Kamerad Jan Brunokowski mit der erforderlichen 2/3 Stimmmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten zum stellvertretenden Gemeindewehrführer gewählt.

Gemäß § 12 Abs.1 Satz 3 BrSchG M-V wird der Gewählte nach der Zustimmung der Gemeindevertretung zum Ehrenbeamten ernannt.

 

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Finanz. Auswirkung

Die finanziellen Mittel für die Aufwandsentschädigung stehen im Gemeindehaushalt zur Verfügung.

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