Beschlussvorlage - BV/03/26-222

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

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Sachverhalt

Die 50.000 EURO Pauschale:

Jede Gemeinde im Land erhält diese Sofortpauschale für eigene Projekte (Mindesthöhe durch den Bund vorgegeben), zur Kofinanzierung anderer Förderprogramme oder zur Finanzierung gemeinsamer Projekte mehrerer Gemeinden, um unbürokratisch mit dem Sondervermögen jede Gemeinde im Land zu erreichen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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