Beschlussvorlage - BV/01/26-523

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde der Gemeindevertretung Dorf Mecklenburg nimmt den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 89/24 „Sonstiges Sondergebiet Öffentliche Verwaltung und Feuerwehr – Poeler Straße/Ladenstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B) inklusive der örtlichen Bauvorschriften über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen (dazugehörige Begründung, Fachgutachten, vorl. Stellungnahmen u. Bekanntmachung) der Hansestadt Wismar als Nachbar gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis und hat

 

__ keine Hinweise und Anmerkungen.

 

__ folgende Hinweise und Anregungen.

 

 

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Sachverhalt

Bauleitplanung der Hansestadt Wismar

 

Bebauungsplan Nr. 89/24 „Sonstiges Sondergebiet Öffentliche Verwaltung und Feuerwehr – Poeler Straße / Ladestraße“ 

 

Benachrichtigung der nach § 4 (2) BauGB Beteiligten über die Veröffentlichung der Planung im Internet in Verbindung mit der öffentlichen Auslegung im Bauamt gemäß § 3 (2) BauGB

 

Hiermit benachrichtigt die Hansestadt Wismar Sie gemäß § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB über die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung in der Zeit vom 30.03.2026 bis einschließlich 30.04.2026 (siehe Anlage – Amtliche Bekanntmachung).

 

Die Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsunterlagen sind über die Internetseiten der Hansestadt Wismar unter der Adresse www.wismar.de/oeffentlichkeitsbeteiligung sowie über das Landesportal M-V https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene zugänglich.

Zusätzlich liegen diese Unterlagen im Bauamt der Hansestadt Wismar, Kopenhagener Straße 1 während der Öffnungszeiten aus.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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