Informationsvorlage - IV/01/26-525

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 19.03.2026, Eingang 26.03.2026, wurde durch den Landkreis Fachdienst Kreis Infrastruktur mitgeteilt, dass sich künftig die Zuständigkeit bei den vorhandenen und neuzubauenden Radwegen im Gemeindebereich ändert. Die Straßenbaulast soll durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag auf die Gemeinde übergehen. Das bedeutet u.a., dass die Kosten für Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, die Kosten für den Winterdienst sowie für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen zukünftig durch die Gemeinde zu tragen sind

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Finanz. Auswirkung

Derzeit keine Aussage möglich

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