Beschlussvorlage - BV/09/26-040
Grunddaten
- Betreff:
-
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bobitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Liane Löhrke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt Bobitz
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Vorberatung
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15.04.2026
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Geplant
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Gemeindevertretung Bobitz
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Entscheidung
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05.05.2026
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Beschlussvorschlag
Beschlussentwurf
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bobitz beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bobitz für 3 Ackerflächen nördlich des Ortsteils Groß Krankow, die beidseitig von der Bundesautobahn A20 liegen.
Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebiets „Agri-Photovoltaik“ wie im Übersichtslageplan dargestellt (Anlage 1).
Die Verwaltung leitet das Änderungsverfahren ein und führt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch.
Der räumliche Geltungsbereich des SO „Agri-Photovoltaik“ von etwa 684.962 m² umfasst 22 Flurstücke:
Gemarkung Groß Krankow, Flur 2, Flurstücke 21/4, 22, 23, 24, 27/2, 30, 31, 32/2, 33/2, 34/9, 35/9, 35/11, 37/1, 37/6, 38/1, 38/3, 39/5, 40/4, 40/5, 41/2, 42/5, 44/7
Die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des SO „AGRI-Photovoltaik“ ist im beiliegenden Lageplan dargestellt (Anlage 1). Der Geltungsbereich orientiert sich an den Flurstücksgrenzen.
Die Planung und der Betrieb der Agri-Photovoltaikanlage erfolgen nach der DIN SPEC 91434.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 (1) Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung leitet das Aufstellungsverfahren ein und führt auf Grundlage eines zu erstellenden Vorentwurfes die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB durch.
Sachverhalt
Begründung:
Die Gemeinde Bobitz möchte in ihrem Gemeindegebiet zur Erzeugung von Energie
aus regenerativen Quellen beitragen und in der Gemarkung Groß Krankow 3 Ackerflächen
für die Solarenergie- und Agrarnutzung (Doppelnutzung) bereitstellen.
Aktuell befindet sich die Vorhabenfläche auf Flächen für die Landwirtschaft. Diese Nutzungsart soll im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes geändert werden. Mit
der Ausweisung eines Sondergebietes „Agri-Photovoltaik“ sollen die baurechtlichen Grundlagen für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage inklusive aller für den Betrieb erforderlichen Nebenanlagen geschaffen werden.
Festsetzungen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan, die nicht die Belange der Solarenergienutzung betreffen, bleiben unverändert und hiervon unberührt.
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht als Ergebnis der Umweltprüfung stellt einen gesonderten Teil der Begründung dar.
Die Öffentlichkeit soll über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Flächennutzungsplanänderung unterrichtet werden. Ihr wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Beteiligung erfolgt durch öffentliche Auslegung eines zu erstellenden Vorentwurfes zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Bobitz mit der Begründung und dem Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung.
Anlagen
Anlage 1 – Übersichtslageplan Abgrenzung Sondergebiet „Agri-Photovoltaik“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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