Beschlussvorlage - BV/09/26-044

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt, dass:

 

1. die Verwaltung beauftragt wird, ein Konzessionsverfahren zur Vergabe der Stromkonzession der Gemeinde Bobitz gem. § 46 EnWG durchzuführen.

 

2. eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der E.DIS Netz GmbH zum Erhalt der Netzdaten gem. § 46a EnWG abgeschlossen wird (Anlage Vertraulichkeitsvereinbarung Gemeinde).

 

3. das Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages zum 03.11.2028 im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben wird (Anlage Bekanntmachung).

 

4. die Verwaltung beauftragt wird, die Gemeindevertretung über das Ergebnis der Bekanntmachung zu informieren.

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Sachverhalt

Der Konzessionsvertrag zwischen der Gemeinde Bobitz und der E.DIS Netz GmbH für die Sparte Strom endet zum 03.11.2028. Gemäß § 46a EnWG hat die Gemeinde 3 Jahre vor Auslaufen des aktuellen Konzessionsvertrages einen Anspruch auf technische und wirtschaftliche Informationen zum Netz (Datenherausgabe). Voraussetzung für den Erhalt dieser Daten ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeitsvereinbarung. Gem. § 46 EnWG ist die Gemeinde verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben (Bekanntmachung).

Potentielle Bewerber haben 3 Monate Zeit, ihr Interesse gegenüber der Gemeinde zu bekunden.

Sofern nur ein Bewerber sein Interesse bekundet, kann die Gemeinde mit ihm einen neuen Konzessionsvertrag verhandeln und abschließen. Eine Datenherausgabe wäre in diesem Fall nicht zwingend notwendig.

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Anlagen

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