Beschlussvorlage - BV/09/26-045

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Bobitz beschließt aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung

für das Land Mecklenburg-Vorpommern die 1. Satzungsänderung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer in der Gemeinde Bobitz.

 

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Sachverhalt

Ergänzung zum Beschluss vom 24.02.2026 TOP Ö 9.7 - BV/09/26-019.

 

Hinsichtlich des aus der letzten Gemeindevertretersitzung vom 24.02.2026 vorliegenden Abstimmungsergebnis über die Anpassung der Hebesätze für die Ermöglichung von Zuweisungen nach § 27 Finanzausgleichsgesetz M-V, Antragstellung in 2027 für das Haushaltsjahr 2026, werden die von der Verwaltung vorgeschlagene Hebesätze unverändert beschlossen.

 

Grundsteuer A  366 v.H.

Grundsteuer B  345 v.H.

Gewerbesteuer 382 v.H.

 

Es erfolgt nun der Beschluss zur Ausfertigung der 1. Änderungssatzung der Hebesätze in der Gemeinde Bobitz.

 

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Finanz. Auswirkung

steuerliche Mehreinnahmen

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Anlagen

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