Beschlussvorlage - VO/GV02/2014-0430

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lübow beschließt gemäß § 43 Abs. 7 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern das bestehende Haushaltssicherungskonzept fortzuschreiben.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 43 Abs. 6 der Kommunalverfassung M-V ist der Haushalt in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung auszugleichen.

Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, ist gemäß § 47 Abs. 7 der Kommunalverfassung M-V, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen, in dem die Ursachen für den Haushaltsausgleich und eine ordentliche Haushaltswirtschaft auf Dauer sichergestellt werden. Es ist der Zeitraum anzugeben, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird (Konsolidierungszeitraum).

Der Haushalt 2014 konnte im Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen werden. Der Finanzhaushalt weist zwar einen Überschuss im Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen aus, jedoch reicht dieser nicht für die ordentliche Tilgung der Kredite im Haushaltsjahr aus. Insgesamt kann die Gemeinde ihren Auszahlungsverpflichtungen aus eigenen liquiden Mitteln nachkommen.

Grundlage bildet das Haushaltssicherungskonzept aus dem Jahr 2011, das jährlich fortgeschrieben wird.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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